Die neue Regularie (EU) 2019/1148) verändert die Art und Weise, wie Säurepacks/Motorradbatterien in der EU verkauft werden dürfen.
Vom 01.02.2021 an benötigen Mitglieder der Allgemeinheit, die Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % erwerben oder kaufen möchten, eine gültige behördliche Genehmigung. Ab dem 01.02.2021 gilt es als Straftat, ohne gültige behördliche Genehmigung Schwefelsäure mit einer Konzentration von mehr als 15 % zu besitzen oder anzuwenden. Dies gilt auch für Flaschen mit Batterie-Elektrolyt, die noch nicht in eine Motorradbatterie eingefüllt wurden.
Aus diesem Grund können wir in Zukunft leider keine Motorradbatterien mehr in unserem Online-Shop zum Versand anbieten. Gerne können Sie in unserem Geschäft von uns bereits gefüllte Batterien erwerben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Ing. Felix Aichberger
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